Schulgelände aus der Luft

Praktisches / Schwarzes Brett

Was? Wann? Wo?

Es gibt viele Fragen, die sich im Laufe des Schulbesuchs ergeben. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

07.40 – 09.45 Uhr Hauptunterricht
09.45 – 10.00 Uhr Große Pause
10.00 – 10.45 Uhr 3. Stunde
10.45 – 10.50 Uhr Kleine Pause
10.55 – 11.35 Uhr 4. Stunde
11.35 – 11.50 Uhr 2. Große Pause
11.50 – 12.35 Uhr 5. Stunde
12.35 – 12.40 Uhr Kleine Pause
12.40 – 13.20 Uhr 6. Stunde
13.20 – 13.25 Uhr Kleine Pause
13.25 – 14.05 Uhr 7. Stunde
14.05 – 14.10 Uhr Kleine Pause
14.10 – 14.50 Uhr 8. Stunde
14.50 – 14.55 Uhr Kleine Pause
14.55 – 15.40 Uhr 9. Stunde
15.40 – 16.20 Uhr 10. Stunde
In den Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände gilt bei uns ein Rauchverbot. Dieses gilt nicht nur während der Unterrichtszeit, sondern rund um die Uhr.

Elektronische Medien wie MP3-Player, Computerspiele, Handys, Smartphones etc. sind auf dem Schulgelände unerwünscht. Ihr Betrieb im Schulbereich ist untersagt.

Auch das Fahrradfahren ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Im Krankheitsfall gelten folgende Regelungen:
Ist ein*e Schüler*in durch Krankheit verhindert, an einzelnen Unterrichtsstunden, am Unterricht im Allgemeinen oder an verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so haben die Erziehungsberechtigten oder ihre Vertreter*innen dies spätestens am zweiten Tage des Schulversäumnisses und beim Wiedereintritt in den Unterricht der Klassenlehrkraft schriftlich oder in sonst glaubwürdiger Form mitzuteilen.

Ansteckende (übertragbare) Krankheiten
Für den Fall, dass Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ist, sind wir an strenge gesetzliche Regelungen gebunden:

Schüler*innen, die an übertragbaren Krankheiten (Masern, Scharlach, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, epidemischer Gehirnhautentzündung etc.) leiden, dürfen die Schulräume nicht betreten. Dies gilt auch für Schüler:innen, die nach einer Infektion mit Krankheitserregern diese auch ohne das Auftreten von Krankheitssymptomen oder nach dem Abklingen der Symptome weiterhin reproduzieren und ausscheiden können (Bazillenträger, Dauerausscheider).

Gesunde Schüler*innen aus Wohnräumen, in denen übertragbare Krankheiten vorgekommen sind, dürfen die Schulräume nicht betreten, soweit und solange eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie zu befürchten ist.
Vom Betreten der Schulräume ausgeschlossene Schüler*innen dürfen die Schule erst wieder besuchen, wenn dies nach ärztlicher Bescheinigung unbedenklich ist.

Schul- oder Wegeunfall
Es kommt glücklicherweise nicht oft vor, dennoch informieren wir Sie im Folgenden über die Besonderheiten im Falle eines Unfalles auf dem Weg zur Schule oder zurück nach Hause sowie im Schulzusammenhang:

Für derlei Unfälle übernimmt die Unfallkasse Nord die Behandlungskosten. Das bedeutet, dass eine Behandlung nur bei einem Unfallarzt oder einer Unfallärztin (manchmal auch als D-Arzt / Durchgangsarzt bezeichnet, in jedem Krankenhaus gibt es eine*n!) erfolgt. Namen und Adressen von Unfallärzten können Sie im Schulbüro erfragen.

Darüber hinaus muss eine schriftliche Unfallmeldung erfolgen, die Sie bitte ausgefüllt im Schulbüro abgeben. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Schulbüro oder unter Downloads.

Download Infektionsschutzgesetz (PDF)

Download Unfallanzeige leer (PDF)
Schulärztin an unserer Schule ist Frau Dr. Katrin Meister.

Termine vereinbaren Sie bitte über die Unter- und Mittelstufenkonferenz, Ansprechpartnerin ist z. Zt. Frau Franck e.franck@waldorfschule-kiel.de.
Schüler*innen dürfen nur in Ausnahmefällen und mit jederzeit widerruflicher, behördlicher Genehmigung für längere Zeit oder dauernd vom Schulbesuch beurlaubt werden.

Sonstige Beurlaubungen können durch die zuständige Klassenlehrkraft bzw. Klassenbetreuer*in erfolgen.

Befreiungen von einzelnen Unterrichtsfächern (nur in dringenden Fällen oder auf längere Zeit nur aus gesundheitlichen Gründen) müssen von den Erziehungsberechtigten vorher beim Lehrerkollegium beantragt werden. Bei gesundheitlichen Gründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Ausflüge und Klassenfahrten gehören zu unserem Schulkonzept. Tagesausflüge werden individuell von den Klassenlehrer*innen bzw. Klassenbetreuer*innen veranstaltet.

Es gibt Klassenfahrten in der 5., 6. und 8. Klasse. In der 9. Klasse findet das Landbaupraktikum, in der 10. Klasse das Feldmesspraktikum und in der 12. Klasse die Bildhauerklassenfahrt statt.
Unser Musikinstrumentenverleih wird über eine ehemalige Mutter organisiert (Frau Treß) (gudulatress@posteo.de)
Wo finde ich was?
Wertsachen und Kleinigkeiten: im Schulbüro-Fenster
Taschen, Rucksäcke, Beutel und Fahrradhelme: Turnhallenhaus, 1. Stock, Garderobe hinten links vor dem Fundraum
Kleidungsstücke und Schuhe: werden im Fundraum verwahrt und sortiert

Vermisste Sachen bitte anfragen über: fundsachen@waldorfschule-kiel.de
Wenn möglich, gerne ein Foto beifügen.

Weitere Informationen
Auf Ihre E-Mail-Anfrage bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Sofern Ihre vermissten Sachen auftauchen, bekommen Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, wo die Fundstücke abgeholt werden können. Oft ist der Weg, bis etwas verloren Gegangenes im Fundraum auftaucht sehr lang, daher bitten wir Sie um Geduld, wenn die Sachen nicht direkt wieder auftauchen.

Sollten die verlorenen Gegenstände auf anderem Weg zurückgekommen sein, bitten wir um eine kurze Nachricht, damit Ihre Anfrage von der aktuellen Suchliste gestrichen werden kann.
 
Wichtig!
Der Fundraum hat nur begrenzte Kapazitäten. Aus diesem Grund werden jedes Jahr zum Martinimarkt alle Fundsachen ausgelegt und können dort noch einmal selbst durchgesehen werden. Was am Martinimarkt nicht abgeholt wird, wird im Anschluss an soziale Projekte gespendet.